Daten senden
Minijobber bis 538,00 €
Mit diesem Formular übermitteln Sie uns die Daten Ihres neuen Minijobbers. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder aus und klicken auf „Senden an Lohn-NRW“.
Rentenversicherungspflicht für Minijobber!
Bitte beachten Sie, wenn Ihre Minijobber nicht in die Rentenversicherung einzahlen wollen mailen Sie uns bitte zusätzlich noch einen unterschriebenen Befreiungsantrag zu.
Den Antrag finden Sie hier
Angaben zur Steuer in Meldungen für Aushilfen!
Die Minijob-Zentrale hat für geringfügig Beschäftigte neben den Sozialversicherungsabgaben auch die Lohnsteuer einzuziehen. Sie ist insoweit Steuerbehörde. Um in diesen Verfahren eine höhere Transparenz herzustellen, sind künftig in den Meldungen zur Minijob-Zentrale zusätzlich die Steuernummer des Arbeitgebers, die Steueridentifikationsnummer der Beschäftigten und die Art der Besteuerung anzugeben. Die Pflicht zur Angabe reduziert sich auf Entgeltmeldungen. Obgleich die Informationen damit erst nach Ablauf des Kalenderjahres (Jahresmeldung) oder nach Ablauf der Beschäftigung (Abmeldung) vorliegen, ist dies eine Verbesserung im Verhältnis zum bestehenden Verfahren. Diese Neuerung soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.