Sie haben Fragen?
Hier gibt es Antworten
Ab welcher Mitarbeiterzahl kann ich den Service nutzen?
Unseren Service können Sie ab einem Mitarbeiter in Anspruch nehmen. Ganz gleich, ob einen Mitarbeiter, 100 oder mehr Mitarbeiter haben. Sie können uns mit jeder Mitarbeiteranzahl beauftragen.
Habe ich wechselnde Ansprechpartner?
Nein, bei uns haben Sie immer den gleichen Lohnbuchhalter als Ansprechpartner. Im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist Ihnen die Vertretung ebenfalls bekannt.
Wie kann ich den Rund-um-Service in Anspruch nehmen?
Indem Sie Kontakt zu uns aufnehmen.
Wir sind auf verschiedene Wege erreichbar.
Wann kann ich zu Lohn-NRW wechseln?
Vor dem aktuellen Abrechnungszeitraum oder im nächsten Monat. Beides ist bei uns unkompliziert.
Ich habe mein Unternehmen nicht in NRW gemeldet was nun?
Es ist kein Problem, wenn Ihr Unternehmen oder Betrieb in Deutschland angemeldet ist. Ganz gleich wie weit Sie von uns entfernt sind.
Kann ich mit meinem Baulohnabrechnungen auch zu Lohn-NRW wechseln?
Ja, wir erstellen ausschließlich auf Anfrage auch Baulöhne.
Gibt es eine Vertragsbindung oder muss ich einen Vertrag unterschreiben?
Nein, bei uns haben Sie völlige Freiheit.
Gibt es versteckte Kosten?
Nein, bei uns wird nach einer klar erkennbaren Preistabelle abgerechnet. Sie zahlen nur das, was Sie gebucht haben. Versteckte Kosten, die Sie überraschen könnten gibt es bei uns nicht.
Wie melde ich meine monatlichen Änderungen?
Ganz einfach:
- per E-Mail
- per Fax
- per WhatsApp
Kann ich auf Wunsch weitere Auswertungen erhalten?
Ja, natürlich ist möglich Ihnen neben den Standardauswertungen weitere Lohnauswertungen, wie z.B. Lohnkonten, Übersichten über gesendete Erstattungsanträge nach § 1 AAG Übermittlungsprotokolle usw. zu kommen zu lassen.
Gibt es Personalfragebögen zur Anmeldung auch online?
Ja, diesen Wunsch haben wir berücksichtigt.
Minijobber unter 520,00 €
Mitarbeiter über 520,01 €
Ich habe einen Saisonbetrieb ist das ein Problem?
Nein, für uns ist es kein Problem. Gerne sind wir in den Monaten, in denen Ihre Saison läuft für Sie einsatzbereit.
Erstellt Lohn-NRW Buchhaltung und Steuererklärungen?
Nein, unsere Dienstleistungen beschränken sich ausschließlich auf die Erstellung der Lohnbuchhaltung. Unsere Dienstleistungen erbringen wir entsprechen dem § 6 Abs. 4 StBerG, Buchen lfd. Geschäftsvorfälle
Kann ich eine Prüfung durch die deutsche Rentenversicherung bei Lohn-NRW durchführen lassen?
Natürlich, für uns ist dies kein Problem. Gerne können Sie uns in diesem Fall ansprechen.
Kann der Sofortmeldeservice auch ohne einen Wechsel der Lohnbuchhaltung genutzt werden?
Ja, natürlich! Einfach die Fragebögen ausfüllen und absenden. Es besteht keine Verpflichtung zum Wechsel der Lohnbuchhaltung.